
Sozialversicherungen 2025
Erhöhung der AHV-Renten ab 2025: Was sich ändert
Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2.9 % angehoben. Diese Anpassung basiert auf dem gesetzlichen Mischindex, der die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt. Der Bundesrat hat diese Entscheidung am 28. August 2024 getroffen. Damit steigt die monatliche Minimalrente von CHF 1’225.00 auf CHF 1’260.00. Zusätzlich werden auch Beiträge sowie Leistungen in den Bereichen Ergänzungsleistungen, Überbrückungsleistungen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst.
Familienzulagen 2025: Mehr Unterstützung für Familien
Ab dem 1. Januar 2025 steigen auch die Familienzulagen. Die Anpassungen im Überblick:
- Kinderzulage: Erhöhung von CHF 200.00 auf CHF 215.00 pro Monat.
- Ausbildungszulage: Erhöhung von CHF 250.00 auf CHF 268.00 pro Monat.
Diese Erhöhungen tragen zur finanziellen Entlastung von Familien bei und schaffen mehr Sicherheit in der Planung des Familienbudgets.
Berufliche Vorsorge 2025: Mindestverzinsung bleibt stabil
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG) bleibt auch im Jahr 2025 unverändert bei 1.25 %. Dieser Satz, der im Oktober 2024 bestätigt wurde, legt fest, mit welchem Prozentsatz das Altersguthaben im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Die Entscheidung basiert auf einer Empfehlung der BVG-Kommission, die unter anderem die Rendite der Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt hat. Obwohl der Mindestzinssatz gleich bleibt, haben Pensionskassen die Möglichkeit, höhere Zinsen zu gewähren, sofern ihre finanzielle Lage dies erlaubt.
Zusammenfassung: Was sich 2025 für Sie ändert
- AHV/IV-Renten: Erhöhung um 2.9 %.
- Familienzulagen: Anpassung der Kinder- und Ausbildungszulagen.
- Berufliche Vorsorge: Stabiler Mindestzinssatz bei 1.25 %.
Nutzen Sie die verbesserten Leistungen, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge und Familienbudgets.