Die Schweiz hat abgestimmt: JA zur Individualbesteuerung
Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja-Stimmen angenommen. Damit wird die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren abgeschafft. Ziel der Reform ist es, die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen und die Erwerbsanreize zu stärken.
Was bedeutet das konkret für Ehepaare, Familien, Rentner und Arbeitgebende? Wir haben die wichtigsten Auswirkungen für Sie zusammengefasst.
Ab wann gilt die Individualbesteuerung?
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Bis dahin müssen die Kantone ihre Steuergesetze anpassen, denn die Individualbesteuerung gilt auf allen Ebenen:
- direkte Bundessteuer
- Kantonssteuer
- Gemeindesteuer
Bis und mit Steuerjahr 2031 gilt für Ehepaare weiterhin die gemeinsame Besteuerung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bis heute werden Ehepaare steuerlich als wirtschaftliche Einheit behandelt: Einkommen und Vermögen werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert.
Zwei Steuererklärungen für Ehepaare
Verheiratete Paare füllen künftig je eine eigene Steuererklärung aus. Damit werden sie steuerlich gleich behandelt wie unverheiratete Paare.
Individuelle Besteuerung des Einkommens
Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen, zum Beispiel ihren Lohn oder ihre Rente. Das Zweiteinkommen fällt dadurch nicht mehr durch die Zusammenrechnung in eine höhere Progressionsstufe.
Individuelle Zuweisung von Vermögen
Auch das Vermögen wird individuell besteuert. Massgebend sind die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse:
- Grundbucheintrag bei Immobilien
- Kontoinhaber bei Bankkonten (gemeinsame Konten werden hälftig aufgeteilt)
- Depotinhaber bei Wertschriften
Neuer Tarif und höherer Kinderabzug
Alle Personen werden unabhängig vom Zivilstand nach demselben Tarif besteuert. Bei der direkten Bundessteuer sinkt die Belastung für tiefe und mittlere Einkommen, für sehr hohe Einkommen steigt sie leicht.
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind und wird hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Den vollen Abzug gibt es nur, wenn beide Elternteile ein steuerbares Einkommen haben.
Wer profitiert von der Individualbesteuerung?
Doppelverdiener-Ehepaare
Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen profitieren in der Regel am stärksten, weil die Einkommen nicht mehr zusammengezählt werden.
Rentner-Ehepaare
Viele Ehepaare im Ruhestand werden entlastet, insbesondere wenn beide Partner eine Rente beziehen.
Zweitverdienende
Das Einkommen der Zweitverdienerin oder des Zweitverdieners wird separat besteuert und fällt weniger stark in die Progression. Das schafft Anreize, das Arbeitspensum zu erhöhen.
Wer könnte mehr Steuern zahlen?
Einverdiener-Ehepaare
Ehepaare mit nur einem Einkommen verlieren den heutigen Vorteil des Verheiratetentarifs. Zudem können sie beim Kinderabzug der direkten Bundessteuer nur die Hälfte geltend machen, also CHF 6’000 statt heute CHF 6’800 pro Kind.
Sehr hohe Einkommen
Für sehr hohe Einkommen steigen die Steuersätze leicht, um die Mindereinnahmen teilweise auszugleichen.
Was sollten Steuerpflichtige jetzt tun?
Für die nächsten Steuererklärungen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Trotzdem lohnt es sich, einige Punkte frühzeitig zu prüfen.
Finanz- und Vorsorgeplanung überprüfen
Die Reform kann langfristige Entscheidungen beeinflussen, zum Beispiel grössere Investitionen, die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug oder den Zeitpunkt des Altersrücktritts. Auch Einzahlungen in die Säule 3a sollten Sie pro Person planen.
Vermögensstruktur analysieren
Da Vermögen künftig individuell zugeordnet wird, lohnt sich eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bei Bankkonten, Wertschriftendepots und Immobilien.
Auswirkungen auf die Quellensteuer
Auch die Quellensteuertarife müssen bis 2032 an die Individualbesteuerung angepasst werden. Heute hängen sie teilweise vom Zivilstand ab. Wie die neuen Tarife im Detail aussehen, legen Bund und Kantone noch fest. Die Kantone erwarten für Arbeitgebende eine Vereinfachung, gleichzeitig dürfte es mehr nachträgliche ordentliche Veranlagungen geben.
Für Arbeitgebende bedeutet das eine Umstellung in der Lohnbuchhaltung. Wir informieren Sie, sobald die neuen Regeln feststehen.
Fairness-Initiative: Erneute Abstimmung am 29. November 2026
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» der Mitte ab. Sie will bei der direkten Bundessteuer an der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren festhalten. Laut Bundesrat bleibt das Gesetz zur Individualbesteuerung auch bei einer Annahme in Kraft. Das Parlament müsste dann die Umsetzung neu regeln.
Beratung zur Individualbesteuerung
Gerne prüfen wir im Rahmen unserer Steuerberatung und Steuerplanung für Sie:
- wie sich die Individualbesteuerung auf Ihre Situation auswirkt
- welche steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten bestehen
- wie Sie Ihre Vermögensstruktur sinnvoll anpassen können
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle steuerliche Analyse.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
