Die Schweiz hat abgestimmt: JA zur Individualbesteuerung
Individualbesteuerung Schweiz: Auswirkungen der Steuerreform vom 8. März 2026
Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung einer grundlegenden Änderung im Steuerrecht zugestimmt: Die Individualbesteuerung wird eingeführt.
Damit wird die Schweiz schrittweise das heutige System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren ablösen.
Ziel dieser Reform ist insbesondere die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe sowie die Stärkung der Erwerbsanreize.
Doch was bedeutet diese Steuerreform konkret für Ehepaare, Familien, Rentner und Quellensteuerpflichtige?
Als Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft haben wir für Sie die wichtigsten Auswirkungen der Individualbesteuerung in der Schweiz verständlich zusammengefasst.
Individualbesteuerung Schweiz: Die wichtigsten Änderungen
Bis heute werden Ehepaare steuerlich als wirtschaftliche Einheit behandelt. Einkommen und Vermögen werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert.
Mit der neuen Steuerreform gilt künftig das Prinzip der zivilstandsunabhängigen Besteuerung.
Das bedeutet: Jede Person wird steuerlich individuell betrachtet, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zwei Steuererklärungen für Ehepaare
Verheiratete Paare müssen künftig zwei separate Steuererklärungen ausfüllen.
Damit werden sie steuerlich gleich behandelt wie Konkubinatspaare.
Individuelle Besteuerung des Einkommens
Jede Person wird künftig mit ihrem eigenen Einkommen besteuert.
Dadurch wird verhindert, dass das Zweiteinkommen – häufig das Einkommen der Ehefrau – durch die Zusammenrechnung in eine höhere Progressionsstufe fällt.
Individuelle Zuweisung von Vermögen
Auch Vermögen wird künftig individuell besteuert.
Massgebend sind dabei die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, beispielsweise:
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Grundbucheintrag bei Immobilien
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Kontoinhaber bei Bankkonten
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Depotinhaber bei Wertschriften
Kinderabzüge werden bei der direkten Bundessteuer künftig hälftig auf beide Elternteile verteilt, sofern keine andere Aufteilung nachgewiesen wird.
Wer profitiert von der Individualbesteuerung?
Die Reform der Individualbesteuerung zielt vor allem darauf ab, die Heiratsstrafe im Schweizer Steuerrecht zu beseitigen.
Besonders profitieren dürften folgende Gruppen:
Doppelverdiener-Ehepaare
Paare mit zwei ähnlichen Einkommen profitieren in der Regel am stärksten.
Da die Einkommen künftig nicht mehr zusammengezählt werden, sinkt häufig die Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer.
Rentner-Ehepaare
Viele Ehepaare im Ruhestand werden steuerlich entlastet, insbesondere wenn beide Partner eine Rente beziehen.
Zweitverdiener
Die Reform schafft stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdiener. Ihr Einkommen wird künftig separat besteuert und fällt deshalb weniger stark in die Progression.
Zur teilweisen Kompensation der Mindereinnahmen sieht die Vorlage für sehr hohe Einkommen leicht höhere Steuersätze vor.
Wer könnte durch die Steuerreform mehr Steuern zahlen?
Nicht alle Haushalte profitieren gleich stark von der Individualbesteuerung.
Einverdiener-Ehen
Ehepaare mit nur einem Einkommen könnten künftig stärker belastet werden. Der Grund dafür ist, dass Splitting-Tarife und Verheiratetenabzüge wegfallen.
Sehr hohe Einkommen
Für sehr hohe Einkommen sieht die Reform leicht höhere Steuersätze vor, um die Mindereinnahmen teilweise zu kompensieren.
Wann tritt die Individualbesteuerung in der Schweiz in Kraft?
Obwohl die Reform an der Urne angenommen wurde, tritt das neue System nicht sofort in Kraft.
Das Parlament muss zuerst die gesetzlichen Details ausarbeiten.
Aktuell ist vorgesehen, dass das Bundesgesetz spätestens 2032 in Kraft tritt.
Der Bundesrat kann jedoch einen früheren Termin festlegen, sobald die technischen Voraussetzungen bei den Kantonen geschaffen sind.
Auch die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen. Die Individualbesteuerung wird nämlich auf allen Ebenen eingeführt:
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direkte Bundessteuer
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Kantonssteuer
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Gemeindesteuer
Was sollten Steuerpflichtige jetzt unternehmen?
Für die Steuererklärungen 2025 und 2026 besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Trotzdem empfiehlt es sich, bereits heute gewisse Punkte zu prüfen.
Finanzplanung überprüfen
Die Individualbesteuerung kann Auswirkungen auf langfristige Entscheidungen haben, beispielsweise:
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grössere Investitionen
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Vorsorgeplanung
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Planung des Altersrücktritts
Vermögensstruktur analysieren
Da Vermögen künftig individuell zugeordnet wird, lohnt sich eine frühzeitige Überprüfung der Eigentumsverhältnisse von:
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Bankkonten
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Wertschriftendepots
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Immobilien
Eine angepasste Vermögensstruktur kann künftig steuerliche Vorteile bringen.
Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die Quellensteuer
Das heutige Quellensteuersystem ist stark vom Zivilstand abhängig.
Verheiratete Personen werden aktuell nach unterschiedlichen Tarifen besteuert:
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Tarif C für Doppelverdiener
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Tarif B für Alleinverdiener
Dieses System führt dazu, dass der Arbeitgeber eines Partners wissen muss, wie viel der andere Partner verdient.
Mit der Individualbesteuerung ändert sich dies grundlegend.
Abschaffung der Tarife für Verheiratete
Die Tarife B und C werden künftig aufgehoben.
Einheitlicher Quellensteuertarif
Alle quellensteuerpflichtigen Personen werden künftig nach einem einheitlichen Tarif besteuert, ähnlich dem heutigen Tarif A für Alleinstehende.
Mehr Datenschutz für Arbeitnehmer
Arbeitgeber müssen künftig nicht mehr wissen, wie hoch das Einkommen des Ehepartners ist. Die Besteuerung erfolgt ausschliesslich auf Basis des individuellen Lohnes.
Anpassung der Quellensteuertarife
Die bestehenden Tarife enthalten pauschale Abzüge, beispielsweise für Berufskosten oder Versicherungsprämien.
Diese Tarife müssen neu berechnet werden, da der Verheiratetenabzug wegfällt und gleichzeitig andere Abzüge angepasst werden können.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Heute gilt: Wenn ein Ehepartner mehr als 120’000 CHF verdient (Grenzwert je nach Kanton unterschiedlich), wird das Ehepaar gemeinsam nachträglich ordentlich veranlagt.
Mit der Individualbesteuerung erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung individuell.
Das bedeutet: Wenn nur ein Partner über der Einkommensgrenze liegt, muss auch nur diese Person eine Steuererklärung einreichen – ausser beide entscheiden sich freiwillig dafür.
Beratung zur Individualbesteuerung
Die Einführung der Individualbesteuerung wird langfristig Auswirkungen auf viele Steuerpflichtige haben.
Gerne prüfen wir für Sie:
-
wie sich die Individualbesteuerung auf Ihre Situation auswirkt
-
welche steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten bestehen
-
wie Sie Ihre Vermögensstruktur sinnvoll anpassen können
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle steuerliche Analyse.
