Newsletter Februar 2023 – Das Wichtigste zum Geschäftsbericht

Newsletter Februar 2023 – Das Wichtigste zum Geschäftsbericht

Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es sorgt künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten und der Daten­schutz wird der technologischen Entwicklungen angepasst. Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des eidg. Datenschutz­beauftragten.

Das Wichtigste zum Geschäftsbericht

Eine Aktiengesellschaft ist zur jährlichen Erstellung eines Geschäftsberichts ver­pflichtet. Der Geschäftsbericht ist vom Verwaltungsrat zu erstellen und muss spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Dabei ist den Aktio­nären spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung am Gesell­schafts­sitz Einsicht in den Geschäftsbericht zu gewähren. Er wird durch die Gene­ral­versammlung genehmigt.

Neue aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufsarten

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die neue Liste von meldepflichtigen Berufsarten publiziert, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 gilt. Es sind deutlich weniger Berufe auf der Liste als 2021 und 2022. Die Liste ist einsehbar unter www.arbeit.swiss.

Sind Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe zulässig?

Die schweizerische Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass Löhne kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Den Mitarbeitenden steht es frei, über die Höhe und Zusammensetzung des eigenen Lohns zu sprechen.

Heimliche Auflistung von Überstunden

Mitarbeitende listen manchmal Überstunden auf, für die sie dann eine Auszahlung verlangen. Oft geschieht dies vor oder nach ihrem Austritt aus dem Unternehmen.

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News Februar 2023

Newsletter Dezember 2022 – Neue Verwaltungsratspflichten ab 2023

Newsletter Dezember 2022 – Neue Verwaltungsratspflichten ab 2023

Neue Verwaltungsratspflichten ab 1. Januar 2023

Neu muss der Verwaltungsrat im Rahmen des neuen Aktienrechts ab 1. Januar 2023 die Liquidität der Aktiengesellschaft überwachen. Dies sind unüber­trag­bare und unentziehbaren Aufgaben eines Verwaltungsrats.

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie bei hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung ist gemäss Gesetz mit gebotener Eile zu handeln. Die Benachrichtigung des Richters kann unterbleiben, wenn die reale Aussicht auf Sanierung innert angemessener Frist, spätestens aber innert 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischen­abschlüsse besteht. Dabei dürfen die For­de­rungen der Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.

Neue Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a wird ab 1. Januar 2023 erhöht. Wir empfehlen Ihnen, den Beitrag bis spätestens Mitte Dezember 2023 einzuzahlen.

Ausschüttungen sind verrechnungssteuerpflichtig

Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Ver­rechnungs­steuer. Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuer­ver­waltung gemeldet werden.

Ausgleich der kalten Progression – neue Tarife und Abzüge ab 2023

Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanz­departement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.

Haushaltslohn für Konkubinatspartner

Konkubinatspartnern steht, im Gegensatz zu Ehepartnern, die Möglichkeit offen, einen sogenannten «Haushaltslohn» zu vereinbaren und auszuzahlen.

 

Newsletter Dezember 2022
Newsletter Juli 2022 – Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigungen

Newsletter Juli 2022 – Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigungen

SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung

Haben Sie in den Jahren 2020 und 2021 im sumarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigungen abgerechnet? Wenn ja, können Sie ein Gesuch auf Überprüfung ihrer Ansprüche für diesen Zeitraum stellen.

Auf das Resultat einer MwSt-Kontrolle kann nicht vertraut werden

Verlassen Sie sich nicht auf die Resultate der MWST Kontrollen, wie ein aktueller Bundesgerichtsentscheid zeigt.

Wann ist ein Nachmieter zumutbar?

Wenn der Nachmieter zahlungsfähig ist, so ist dieser zumutbar.

Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft

Machen Sie sich aktuell Gedanken, was mit Ihrem Vermögen nach ihrem Ableben geschehen soll? Ab dem 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Wir empfehlen Ihnen dieses bei ihren Überlegungen miteinzubeziehen.

Buchführung der Kassenbestände – was ist korrekt?

Haben Sie einen bargeldintensiven Betrieb? Dann macht es Sinn, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Kassenführung kennen. Somit vermeiden Sie unliebsame Überraschungen.

Was hat es mit einem unterjährigen Abschluss auf sich?

Ein Geschäftsjahr muss in der Regel 12 Monate umfassen, jedoch nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Grundsätzlich ist jedes Datum als Abschluss­stichtag zulässig.

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NEWSLETTER

 

Newsletter März 2022 – Kündigung übergeben, aber Unterschrift verweigert

Newsletter März 2022 – Kündigung übergeben, aber Unterschrift verweigert

Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abge­schlossen. Konkret wird das Kapitalband eingeführt. Damit wird der Verwaltungsrat eines Unternehmens ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen.

Wie werden Renten und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge besteuert?

Renten der beruflichen Vorsorge, wie AHV- und IV-Renten auch, müssen in der Steuererklärung deklariert und als Einkommen zu 100 Prozent versteuert werden.
Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem speziellen Steuersatz besteuert.
Kapitalleistungen aus Vorsorge sind in dem Kanton steuerbar, in welchem sich der Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung befindet. Die Freizügigkeitsleistungen aus Vorsorge können in der Regel nur als Kapital bezogen werden und werden genauso wie Kapitalzahlungen der Pensionskasse besteuert.

Nichterscheinen beim Friedenrichter: das sind die Folgen

Erscheint ein Beklagter nicht zur Friedensrichter-Verhandlung, sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, aber es zu keiner Einigung gekommen wäre.

Kündigung persönlich übergeben, aber Unterschrift verweigert

Wird eine Kündigung persönlich übergeben, aber verweigert der Mitarbeitende die Unterschrift zur Quittierung, dann gilt die Kündigung ab Empfang der Mitteilung als wirksam. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden. In einem solchen Fall ist der Beizug einer anderen person als Zeuge sinnvoll.

Schutz vor ungerechtfertigter Betreibung: drei Bundesgerichtsfälle

Neu sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, wie man sich vor unge­rechtfertigten Betreibungen schützen und seine Kreditwürdigkeit verteidigen kann. So kann der Schuldner nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung stellen.

Das neue Gesetz dient einzig dazu, ungerechtfertigte Betreibungen nicht publik zu machen. Es gilt dabei: Nur wenn eine absichtliche Falschbetreibung offen­sichtlich ist, ist die Betreibung nichtig und wird gelöscht.

Steuerlicher Sonderabzug möglich bei Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Ab dem Steuerjahr 2020 können Unternehmen vom zusätzlichen Abzug von For­schungs- und Entwicklungsaufwand profitieren.

Die Kantone können einen maximal 50%igen Sonderabzug auf den Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Davon haben die meisten Kantone bereits Gebrauch gemacht, wie z.B. AG, BE, GR, OW, SO, SZ, ZG und ZH.

Das Überlassen von Mitarbeitenden an ein anderes Unternehmen gilt als Personalverleih

Vermehrt werden eigene Mitarbeitende zur Überbrückung von Personalengpässen oder zur Bewältigung von Produktionsspitzen an andere Unternehmen für eine be­stimmte Zeit ausgeliehen.

Dies gilt als Personalverleih, sofern die wesentlichen Weisungsbefugnisse an das andere Unternehmen abgetreten werden.

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https://bochsler-treuhand.ch/wp-content/uploads/2022/03/Maerz-2022-News.pdf

 

 

Arbeitgeberbeitragsreserve – Gewinnspitzen brechen

Mit der Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) hat der Gesetzgeber ein Instrument für die Unternehmungen geschaffen, mit welchem sich Unternehmensgewinne optimieren lassen und somit Steuern gespart werden können.

Wenn Sie im laufenden Geschäftsjahr ein gutes Geschäftsergebnis erzielt haben und dieses in steuerlicher Hinsicht optimieren möchten, haben Sie mit der Arbeitgeberbeitragsreserve ein legales Instrument dazu.

Mit der Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve sparen Sie nicht nur Steuern, sonder sorgen gleichzeitig für schwierige Zeiten vor.

Wie geht die Umsetzung für den Geschäftsabschluss 2021?

Bei den Arbeitgeberbeitragsreserven handelt es sich um freiwillige Beiträge des Arbeitgebers, die zum Ziel haben, dessen Verpflichtungen gegenüber der Vorsorgeeinrichtung zu garantieren. Somit kann dieses Instrument in finanziell starken Zeiten genutzt werden.

In wirtschaftlich schlechteren Zeiten oder bei allfälligen grösseren Investitionen kann das Unternehmen die Arbeitgeberbeitragsreserven dazu verwenden, Arbeitgeberbeiträge der Pensionskasse zu entrichten. Aufgrund dessen verfügt das Unternehmen dadurch über mehr flüssige Mittel, um anderweitige finanzielle Verpflichtungen nachzukommen.

Wenn Sie sich für eine Einzahlung entscheiden, können Sie den gesamten einbezahlten Betrag vollumfänglich als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.

Der Maximalbetrag von fünf Jahresbeiträgen des Arbeitgeber kann mittels einmaliger Einzahlung oder über mehrere Steuerperioden geäufnet werden.

Die Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve muss zwingend bis am 30. Juni des Folgejahres erfolgen, damit Sie als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend gemacht werden kann.

Nutzen Sie dieses Instrument um legal Steuern zu sparen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.