Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Betreibungsrecht in Kraft, die Unternehmen und Steuerbehörden betrifft. Bisher konnten Steuern und Abgaben nur über den Weg der Betreibung auf Pfändung eingetrieben werden. Diese Regelung bleibt noch bis zum 31. Dezember 2024 gültig.
Ab 2025 wird jedoch eine Neuerung eingeführt: Für alle Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, erfolgt die Betreibung auf Konkurs. Das bedeutet, dass nach der Einleitung einer Betreibung künftig automatisch der Konkursweg eingeschlagen wird.
Mit dieser Anpassung soll die Durchsetzung von Forderungen gegenüber Unternehmen vereinfacht und beschleunigt werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig über die Auswirkungen der Gesetzesänderung informieren, um ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten entsprechend anzupassen.
Für weitere Informationen oder bei offenen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite.