Ab 2025 ändert sich das Betreibungsrecht für Unternehmen grundlegend. Steuerschulden und AHV-Beiträge können nicht mehr durch Pfändung eingefordert werden. Neu ist nur noch das Konkursverfahren erlaubt. Die SchKG Revision betrifft viele Betriebe in der Schweiz und erhöht das Risiko deutlich. Wer rechtzeitig handelt, kann schwerwiegende Folgen vermeiden.
SchKG Revision 2025
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