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Update Treuhand Suisse

August 2024

Bochsler-Treuhand-GmbHMitarbeiterbeteiligung: Unternehmerische Verantwortung als Schlüssel zur Motivation und langfristigem Erfolg

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind mehr als nur ein Mittel zur Steigerung der Motivation. Sie tragen entscheidend dazu bei, Mitarbeiter stärker in die unternehmerische Verantwortung einzubinden – unabhängig von der Grösse oder Rechtsform des Unternehmens.

Warum Mitarbeiterbeteiligung? Vielfältige Ziele und Vorteile

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter am Erfolg beteiligen, profitieren von einer erhöhten Leistungsbereitschaft. Besonders für Start-ups ist die Einbindung der Mitarbeiter als Teilhaber attraktiv: Qualifizierte Fachkräfte sind oft bereit, ihre Gehaltsansprüche in der Anfangsphase zu reduzieren, wenn sie im Gegenzug an zukünftigen Gewinnen beteiligt werden. Darüber hinaus spielt Mitarbeiterbeteiligung eine zentrale Rolle bei der Nachfolgeplanung. Durch die frühzeitige Beteiligung von potenziellen Nachfolgern kann eine schrittweise Übergabe der Verantwortung und eine gestaffelte Finanzierung ermöglicht werden.

Verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Eine der gängigsten Methoden ist der „Employee Stock Option Plan“ (ESOP), bei dem Mitarbeitern das Recht eingeräumt wird, Unternehmensaktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Die flexible Gestaltung dieses Modells ermöglicht es Unternehmen, die Rahmenbedingungen – wie zeitliche Aspekte und Mitspracherechte – optimal an ihre Interessen anzupassen.

Eine direkte Beteiligungsmöglichkeit bietet der „Employee Share Purchase Plan“ (ESPP), bei dem Mitarbeiter Aktien kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis erwerben können. Dieses Modell ist besonders für Start-ups attraktiv. Allerdings müssen sich die beteiligten Mitarbeiter in einem Aktionärbindungsvertrag auf bestimmte Regeln, insbesondere für den Verkauf der Aktien, einigen.

Unechte Beteiligungen: Weitere Optionen zur Mitarbeiterbindung

Neben echten Beteiligungen gibt es auch unechte Modelle, bei denen Mitarbeiter keine Aktien erhalten, sondern nur am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Diese Beteiligung erfolgt meist in Form von Barzahlungen und bietet Unternehmen eine breite Palette an Gestaltungsmöglichkeiten, darunter stille Beteiligungen, Genussrechte oder Mitarbeiterdarlehen.

Sorgfältige Planung und umfassende Beratung

Die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen erfordert eine gründliche Vorbereitung. Unternehmen sollten ihre Optionen systematisch prüfen und dabei ihre langfristigen Interessen berücksichtigen. Eine sorgfältige Analyse der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der steuerlichen Auswirkungen ist ebenfalls unerlässlich.

Durch eine gut durchdachte Mitarbeiterbeteiligung können Unternehmen nicht nur die Motivation und Bindung ihrer Mitarbeiter stärken, sondern auch die Basis für nachhaltigen Erfolg legen.

Cyberkriminalität: Eine Bedrohung für Unternehmen jeder Grösse

Die zunehmende digitale Kriminalität betrifft Unternehmen aller Grössenordnungen, und besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind oft besonders gefährdet. Viele KMU haben Nachholbedarf bei der Cybersicherheit und sind daher attraktive Ziele für Cyberkriminelle.

Ein weitverbreiteter Irrtum: Nur Grossunternehmen sind gefährdet

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Cyberkriminelle sich ausschliesslich auf grosse, zahlungskräftige Unternehmen konzentrieren. Tatsächlich zielen sie auf Schwachstellen in den Informationssystemen ab, unabhängig von der Grösse des Unternehmens. Je weniger gesichert ein System ist, desto einfacher ist es für Cyberkriminelle, Zugang zu erlangen. Daher sollte jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Grösse, seine Risiken genau analysieren und die Sicherheit seiner IT-Systeme stärken.

Sensibilisierte Mitarbeitende sind ein Muss

Technische Schutzmassnahmen allein reichen nicht aus, um sich gegen Cyberkriminalität zu wappnen. Es ist ebenso wichtig, dass die Mitarbeitenden für die Gefahren sensibilisiert werden. Dies umfasst den sicheren Umgang mit sensiblen Daten, die Einhaltung strenger Passwortregeln, die Verwaltung von Zugriffsrechten sowie das richtige Verhalten bei verdächtigen Vorfällen wie Phishing-E-Mails oder Bedrohungen im Homeoffice.

Organisatorische Massnahmen: Risikoanalyse als Basis

Die Grundlage für effektive organisatorische Schutzmaßnahmen ist eine sorgfältige Risikoanalyse – eine Aufgabe, die in die Verantwortung der Unternehmensführung fällt. Basierend auf dieser Analyse sollten konkrete Schritte zur Beseitigung von Schwachstellen unternommen werden. Klare Verantwortlichkeiten sind dabei unerlässlich, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern wie IT-Dienstleistern.

Technische Massnahmen: Schutz vor Schwachstellen

Obwohl es keine hundertprozentige technische Sicherheit gibt, kann ein solides Sicherheitskonzept das Risiko erheblich minimieren. Unternehmen sollten in enger Zusammenarbeit mit ihrem IT-Partner regelmässig folgende Bereiche überprüfen und bei Bedarf optimieren: regelmäßige Datensicherungen, Virenschutz, Firewall-Einstellungen, Sicherheitsupdates für Hard- und Software, E-Mail-Filter sowie Fernzugriffskontrollen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße kann auch die Netzwerksegmentierung eine sinnvolle Maßnahme sein.

Fazit: Cybersicherheit ist Chefsache

Cyberkriminalität kann jedes Unternehmen treffen. Daher ist es entscheidend, dass sowohl technische als auch organisatorische Massnahmen ergriffen werden, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Nur durch eine Kombination aus gut geschützten Systemen und sensibilisierten Mitarbeitenden kann das Risiko eines erfolgreichen Angriffs minimiert werden.