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Newsletter Februar 2023 – Das Wichtigste zum Geschäftsbericht

Februar 2023

Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es sorgt künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten und der Daten­schutz wird der technologischen Entwicklungen angepasst. Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des eidg. Datenschutz­beauftragten.

Das Wichtigste zum Geschäftsbericht

Eine Aktiengesellschaft ist zur jährlichen Erstellung eines Geschäftsberichts ver­pflichtet. Der Geschäftsbericht ist vom Verwaltungsrat zu erstellen und muss spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Dabei ist den Aktio­nären spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung am Gesell­schafts­sitz Einsicht in den Geschäftsbericht zu gewähren. Er wird durch die Gene­ral­versammlung genehmigt.

Neue aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufsarten

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die neue Liste von meldepflichtigen Berufsarten publiziert, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 gilt. Es sind deutlich weniger Berufe auf der Liste als 2021 und 2022. Die Liste ist einsehbar unter www.arbeit.swiss.

Sind Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe zulässig?

Die schweizerische Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass Löhne kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Den Mitarbeitenden steht es frei, über die Höhe und Zusammensetzung des eigenen Lohns zu sprechen.

Heimliche Auflistung von Überstunden

Mitarbeitende listen manchmal Überstunden auf, für die sie dann eine Auszahlung verlangen. Oft geschieht dies vor oder nach ihrem Austritt aus dem Unternehmen.

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News Februar 2023