Mehrwertsteuer und Gutscheine: das gilt es zu beachten
Das Bundesverwaltungsgericht unterschied in einem aktuellen Fall Gutscheine eines Anbieters von Outdooraktivitäten bezüglich der Mehrwertsteuer.Wird in einem Gutschein eine bestimmte Leistung umschrieben, aber im Gutschein und den AGB’s ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anstelle der genannten Leistung auch eine andere Leistung aus dem Sortiment des Leistungserbringers bis zu einem bestimmten Wert bezogen werden kann, dann handelt es sich nach der Praxis der Steuerverwaltung nicht um eine Vorauszahlung, sondern um einen Wertgutschein, der nicht bereits beim Verkauf, sondern erst bei der Einlösung zu versteuern ist.
Videobeweis für Fristwahrung bei Briefeinwurf zulässig
Ein Anwalt warf am letzten Tag einer zehntätigen Frist für seinen Klienten eine Beschwerde um 22:50 Uhr in den Briefkasten. Er filmte den Einwurf und informierte das Gericht am anderen Tag, dass der Poststempel auf dem eingeworfenen Umschlag das Datum des Folgetages tragen könnte und er deshalb eine Videoaufnahme zum Beweis der fristgerechten Einreichung der Beschwerde nachreichen werde, was er auch mittels USB-Stick tat.
Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Neue Pauschale per 1. Januar 2022
Ab 1.1.2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Hintergrund auch bei der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2022 die Pauschale von 0.9 % anzuwenden ist.
Neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2022» aktualisiert. Sie kann hier eingesehen werden.
AHV Rente aufschieben dank flexiblem Rechenalter
Die AHV Rente kann unabhängig vom Pensionierungsalter um mindestens ein bis maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Wer die AHV aufschiebt und dadurch eine Zeit lang auf die Rente verzichtet, erhält später eine höhere AHV-Rente und kann unter Umständen die steuerliche Progression brechen.
Niedrige Schwelle für gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel
Das Zürcher Verwaltungsgericht beurteilte folgende Situation als gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel:
Ein Metallbauer, als Einzelfirma tätig, kaufte zusammen mit einem Maurer, ebenfalls als Einzelfirma tätig, eine Liegenschaft, die sie gemeinsam renovierten und vermieteten. Zwölf Jahre später verkaufte der Metallbauer seine Anteile an der Liegenschaft an den Maurer.
Hier gelangen Sie zum Newsletter