SchKG Revision 2025: Öffentliche Forderungen nur noch über das Konkursverfahren
Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Gesetz. Es betrifft das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Öffentliche Forderungen wie Steuern, Gebühren oder AHV-Beiträge können dann nicht mehr durch Pfändung eingetrieben werden. Neu ist dafür nur noch das Konkursverfahren erlaubt. Diese Regelung gilt, wenn die betroffene Person oder Firma im Handelsregister steht.
Die Änderung betrifft vor allem Unternehmen. Aber auch für Privatpersonen bringt sie mehr Klarheit und Sicherheit bei Betreibungen.
Was ändert sich ab 2025 genau
Bis Ende 2024 durften Behörden verschiedene Forderungen noch durch Pfändung einfordern. Dazu gehören zum Beispiel:
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Steuerschulden
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Gebühren und Abgaben
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Bussen
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AHV- und SUVA-Beiträge
Ab dem Jahr 2025 geht das nicht mehr. Wenn jemand im Handelsregister eingetragen ist, muss die Betreibung direkt über das Konkursverfahren laufen. Eine Pfändung ist dann nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Unternehmen
Die neue Regel bringt grosse Folgen für viele Firmen. Früher reichte oft ein Pfändungsverlustschein. Damit konnte der Betrieb trotz Schulden weitergeführt werden.
Ab 2025 ist das anders. Wer seine Rechnungen für Steuern oder Sozialversicherungen nicht bezahlt, muss mit einem Konkurs rechnen. Das kann das Ende des Unternehmens bedeuten. Firmen sollten deshalb früh handeln und ihre Zahlungen im Griff haben.
Warum wurde das Gesetz geändert
Der Bund möchte Missbrauch verhindern. Viele Firmen haben früher trotz Schulden weitergearbeitet. Das war unfair gegenüber Gläubigern, Sozialversicherungen und Mitarbeitenden.
Mit dem neuen Gesetz sollen öffentliche Forderungen schneller und sicherer bezahlt werden. Wer nicht zahlt, muss in Zukunft mit dem Konkurs rechnen. So werden die Interessen der Allgemeinheit besser geschützt.
Welche Vorteile haben private Gläubiger
Auch private Gläubiger profitieren vom neuen Gesetz. Sie müssen nicht mehr für das Konkursverfahren zahlen. Die Verwaltung übernimmt neu die Kosten.
Ausserdem kann man ab 2025 kostenlos im Handelsregister nachsehen, ob jemand eingetragen ist. Das hilft, das Risiko besser einzuschätzen.
Fazit zur SchKG Revision 2025
Die neue Regel sorgt dafür, dass Schulden gegenüber dem Staat ernster genommen werden. Für Firmen steigt das Risiko einer Pleite. Dafür werden ehrliche Gläubiger besser geschützt. Wer ein Unternehmen führt, sollte sich gut vorbereiten und rechtzeitig handeln.
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