Die wichtigsten Änderungen 2026 im Überblick
Bei den Sozialversicherungen in der Schweiz ändert sich 2026 einiges: Die 13. AHV-Rente wird erstmals ausbezahlt, in der Säule 3a sind erstmals Nachzahlungen möglich und einzelne Kantone erhöhen die Familienzulagen. Für Arbeitgebende bleiben die meisten Grenzwerte dagegen stabil. Hier finden Sie alle wichtigen Neuerungen und Kennzahlen kompakt zusammengefasst.
Kennzahlen 2026 auf einen Blick
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| AHV-Minimalrente | CHF 1’260 pro Monat |
| AHV-Maximalrente | CHF 2’520 pro Monat |
| Maximalrente Ehepaar | CHF 3’780 pro Monat |
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22’680 pro Jahr |
| Koordinationsabzug BVG | CHF 26’460 pro Jahr |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % |
| Säule 3a mit Pensionskasse | max. CHF 7’258 |
| Säule 3a ohne Pensionskasse | max. CHF 36’288 |
AHV: Keine Rentenerhöhung, aber erstmals die 13. AHV-Rente
Die AHV- und IV-Renten werden 2026 nicht angepasst und bleiben auf dem Stand von 2025. Die Renten werden in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Neu ist die 13. AHV-Rente. Sie wird im Dezember 2026 erstmals zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der im Jahr 2026 bezogenen Altersrenten. Anspruch hat, wer im Dezember eine Altersrente bezieht. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Ausgleichskasse, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Nicht eingeschlossen sind Kinderrenten, Zusatzrenten sowie IV-, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Diese werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. AHV-Rente führt zudem nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.
Familienzulagen: Höhere Ansätze in Aargau und Graubünden
Die Familienzulagen werden kantonal geregelt. Per 1. Januar 2026 erhöhen zwei Kantone ihre Ansätze:
| Kanton | Kinderzulage | Ausbildungszulage |
|---|---|---|
| Aargau | CHF 225 (bisher 215) | CHF 278 (bisher 268) |
| Graubünden | CHF 240 (bisher 230) | CHF 290 (bisher 280) |
Arbeitgebende in diesen Kantonen sollten die neuen Ansätze in der Lohnabrechnung ab Januar 2026 berücksichtigen.
Erwerbsersatzordnung: Digitale Anmeldung
Ab Februar 2026 können EO-Anmeldungen schrittweise digital eingereicht werden. Den Anfang macht der Bereich Jugend+Sport. Bis Ende 2026 wird die digitale Anmeldung auf Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz ausgeweitet. Arbeitgebende erhalten die Lohnangaben-Anfragen der Ausgleichskassen dadurch zunehmend digital.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Berufliche Vorsorge: Mindestzins stabil, Teuerungsausgleich bei Renten
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 %. Das obligatorische Altersguthaben wird mindestens zu diesem Satz verzinst. Pensionskassen können bei guter Finanzlage einen höheren Zins gewähren.
Hinterlassenen- und Invalidenrenten aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge, die seit 2022 laufen, werden per 1. Januar 2026 erstmals um 2,7 % an die Teuerung angepasst. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst.
Säule 3a: Erstmals Nachzahlungen möglich
Seit 2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Die erste Nachzahlung ist 2026 möglich, und zwar für Lücken, die ab 2025 entstanden sind. Lücken aus 2024 und früher können nicht nachbezahlt werden.
- Frist: Eine Lücke kann innerhalb der folgenden zehn Jahre nachbezahlt werden.
- Voraussetzung: Im Nachzahlungsjahr muss zuerst der ordentliche Maximalbeitrag vollständig einbezahlt sein. Zudem ist sowohl im Lückenjahr als auch im Nachzahlungsjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen nötig.
- Höhe: Die Nachzahlung ist begrenzt. Sie muss vorgängig bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt werden.
- Steuern: Nachzahlungen können im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Alle Details und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Beitrag zu den nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a.
Fazit
2026 bringt vor allem für Rentnerinnen und Rentner sowie für Vorsorgesparende Neuerungen: die 13. AHV-Rente und die Nachzahlung in die Säule 3a. Für Arbeitgebende bleiben die meisten Grenzwerte unverändert, in Aargau und Graubünden sind aber die neuen Familienzulagen zu beachten.
Gerne prüfen wir im Rahmen unserer Lohnbuchhaltung und Personaladministration, ob Ihre Lohnabrechnung für 2026 korrekt eingerichtet ist. Kontaktieren Sie uns.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
