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Update Dezember 2024

November 2024

Allgemeines Treuhandwesen

Mitarbeitende fördern und fair behandeln: Beteiligungen, Feiertage und Steuern im Blick

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein starker Anreiz, um Motivation und Bindung im Unternehmen zu steigern. Doch ob Aktien, Optionen oder faire Feiertagsregelungen – entscheidend sind klare Regeln und eine durchdachte Planung, um rechtliche und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte für Unternehmen und Mitarbeitende:

Mitarbeiterbeteiligungen: Chancen und Steuerfallen

  • Mitarbeiteraktien: Attraktive Vorzugskonditionen erhöhen die Motivation, bergen aber steuerliche Konsequenzen. Der Unterschied zwischen Verkehrswert und Abgabepreis gilt als Einkommen und ist steuerpflichtig.
  • Optionen clever nutzen: Je nach Art und Zeitpunkt der Ausübung entstehen unterschiedliche Steuerpflichten. Sperrfristen können steuerliche Vorteile bringen.
  • Kapitalgewinne bleiben steuerfrei: Beim späteren Verkauf aus dem Privatvermögen entfällt in der Regel eine Steuerbelastung – ein Plus für Mitarbeitende.

Feiertage im Arbeitsrecht: Fairness schafft Zufriedenheit

  • Bezahlt oder nicht? Arbeitnehmende im Monatslohn profitieren automatisch von Feiertagen, während Stundenlohn-Mitarbeitende häufig einen Feiertagszuschlag erhalten.
  • Teilzeit und Homeoffice: Anteilsberechnungen oder flexible Modelle sorgen für Fairness, unabhängig von Arbeitszeit oder Arbeitsort.
  • Klare Regeln: Transparente Regelungen im Arbeitsvertrag vermeiden Konflikte und stärken das Vertrauen.

Neues Mehrwertsteuerrecht ab 2025

Mit den Änderungen zum 1. Januar 2025 wird die Verwaltung der Mehrwertsteuer einfacher und flexibler. Besonders die Anpassungen bei Saldosteuersätzen und Plattformbesteuerung bieten Vorteile für Unternehmen.

Fazit: Erfolgreiche Unternehmen setzen auf durchdachte Beteiligungsmodelle, faire Arbeitsbedingungen und eine solide Steuerplanung. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Prozesse optimal zu gestalten – für zufriedene Mitarbeitende und nachhaltigen Erfolg.

Link zum Beitrag: Bochsler-Treuhand-GmbH 3. Quartal 2024