Newsletter November 2020 – Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen tritt in Kraf

Newsletter November 2020 – Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen tritt in Kraf

Angehörige

Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs­tätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensiv­pflege­zu­schlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst.

Höhere Anforderungen an Zahlungen ans Ausland für geschäftsmässige Aufwände

An Zahlungen ins Ausland sind zu beachten, dass die wahren Begünstigten und die genauen Leistungen genannt werden. Aufwendungen zu Gunsten von Ge­sell­schaften in Steueroasen und Zahlungen auf Bankkonti ohne Offenlegung der wahren Leistungsempfänger gelten als nicht geschäftsmässig begründet. Weniger Augenmerk wird bei Zahlungen an Empfänger mit Domizil in Staaten, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch (AIA) abgeschlossen hat, gerichtet

Keine Veranlagung trotz verspäteter Einreichung der Steuererklärung

Ein Steuerpflichtiger reichte die Steuererklärung trotz Ablauf der Mahnungen nicht ein. Das kantonale Steueramt erliess nach drei Jahren nach der Frist eine Veranlagungsverfügung, obwohl in der Zwischenzeit der Steuerpflichtige die nötigen Informationen und die ausgefüllte Steuererklärung eingereicht hatte.

Abzug von Mehrkosten bei auswärtigen Wochenaufenthalten

Steuerpflichtige können die Mehrkosten steuerlich abziehen, wenn sie sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten und am Wochenende regelmässig nach Hause zurückkehren.

Die mehrwertsteuerliche Abrechnung eines Parkplatzes über den Lohn eines Mitarbeitenden

In der Mehrwertsteuer-Verordnung ist geregelt, dass bei entgeltlichen Leistungen an die Mitarbeitenden die Steuer auf dem tatsächlich empfangenden Entgelt zu be­rechnen ist. Das bedeutet, dass Privatanteile nicht via Vorsteuerkorrektur abge­rechnet werden, sondern als «Umsatz» zu deklarieren sind.

Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert

Mit der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 hatte der Bundesrat die Pflicht der Unternehmen zur Überschuldungsanzeige vorübergehend ausgesetzt. Die Massnahmen waren auf sechs Monate befristet und galten bis zum 19. Oktober 2020 und wurden nicht verlängert.

ANobAG – was ist das?

Ein ANobAG ist ein Arbeitnehmender ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.

Vermögende Kinder müssen Ausbildungskosten selber tragen

Ist ein mündiges Kind in der Lage, seine Ausbildung selber zu finanzieren, so besteht keine elterliche Unterstützungspflicht mehr und die Zuwendungen dürfen nicht mehr als Kinderabzug zugelassen werden.

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