Arbeitgeberbeitragsreserve – Gewinnspitzen brechen

Mit der Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) hat der Gesetzgeber ein Instrument für die Unternehmungen geschaffen, mit welchem sich Unternehmensgewinne optimieren lassen und somit Steuern gespart werden können.

Wenn Sie im laufenden Geschäftsjahr ein gutes Geschäftsergebnis erzielt haben und dieses in steuerlicher Hinsicht optimieren möchten, haben Sie mit der Arbeitgeberbeitragsreserve ein legales Instrument dazu.

Mit der Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve sparen Sie nicht nur Steuern, sonder sorgen gleichzeitig für schwierige Zeiten vor.

Wie geht die Umsetzung für den Geschäftsabschluss 2021?

Bei den Arbeitgeberbeitragsreserven handelt es sich um freiwillige Beiträge des Arbeitgebers, die zum Ziel haben, dessen Verpflichtungen gegenüber der Vorsorgeeinrichtung zu garantieren. Somit kann dieses Instrument in finanziell starken Zeiten genutzt werden.

In wirtschaftlich schlechteren Zeiten oder bei allfälligen grösseren Investitionen kann das Unternehmen die Arbeitgeberbeitragsreserven dazu verwenden, Arbeitgeberbeiträge der Pensionskasse zu entrichten. Aufgrund dessen verfügt das Unternehmen dadurch über mehr flüssige Mittel, um anderweitige finanzielle Verpflichtungen nachzukommen.

Wenn Sie sich für eine Einzahlung entscheiden, können Sie den gesamten einbezahlten Betrag vollumfänglich als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.

Der Maximalbetrag von fünf Jahresbeiträgen des Arbeitgeber kann mittels einmaliger Einzahlung oder über mehrere Steuerperioden geäufnet werden.

Die Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve muss zwingend bis am 30. Juni des Folgejahres erfolgen, damit Sie als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend gemacht werden kann.

Nutzen Sie dieses Instrument um legal Steuern zu sparen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.