Newsletter Dezember 2022 – Neue Verwaltungsratspflichten ab 2023

Newsletter Dezember 2022 – Neue Verwaltungsratspflichten ab 2023

Neue Verwaltungsratspflichten ab 1. Januar 2023

Neu muss der Verwaltungsrat im Rahmen des neuen Aktienrechts ab 1. Januar 2023 die Liquidität der Aktiengesellschaft überwachen. Dies sind unüber­trag­bare und unentziehbaren Aufgaben eines Verwaltungsrats.

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie bei hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung ist gemäss Gesetz mit gebotener Eile zu handeln. Die Benachrichtigung des Richters kann unterbleiben, wenn die reale Aussicht auf Sanierung innert angemessener Frist, spätestens aber innert 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischen­abschlüsse besteht. Dabei dürfen die For­de­rungen der Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.

Neue Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a wird ab 1. Januar 2023 erhöht. Wir empfehlen Ihnen, den Beitrag bis spätestens Mitte Dezember 2023 einzuzahlen.

Ausschüttungen sind verrechnungssteuerpflichtig

Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Ver­rechnungs­steuer. Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuer­ver­waltung gemeldet werden.

Ausgleich der kalten Progression – neue Tarife und Abzüge ab 2023

Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanz­departement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.

Haushaltslohn für Konkubinatspartner

Konkubinatspartnern steht, im Gegensatz zu Ehepartnern, die Möglichkeit offen, einen sogenannten «Haushaltslohn» zu vereinbaren und auszuzahlen.

 

Newsletter Dezember 2022