Update Dezember 2021 – Aktuell, praxisnah, vorausschauend

Mit dem Newsletter der Treuhand Suisse informieren wir Sie quartalsweise über Aktualitäten, praxisnah und vorausschauend.

Inhalt des Newsletter:

  1. Revidiertes Aktienrecht: Was Sie als Verwaltungsrat wissen müssen
  2. Photovoltaik: Steuerfragen als Knacknuss
  3. Mitarbeitergespräch: Effektiv führen, individuell entwickeln
  4. Kuznews

Was Sie als Verwaltungsrat wissen müssen

Die notwendigen Anpassungen sollten im Jahr 2022 eingeleitet werden. Verwaltungsratsmitglieder und Verwaltungsratspräsidenten müssen schon vor dem Inkraftreten des revidierten Aktienrechts aktiv werden. Wichtig ist in einem ersten Schritt, sich vertieft über alle neuen Regelungen zu informieren. Sodann gilt es, die Statuten zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Wichtig ist auch, dass der Verwaltungsrat zu geforderten Überwachung der Zahlungsfähigkeit ein entsprechendes Instrument implementiert.

Hier gelangen Sie zur Ausgabe:

https://bochsler-treuhand.ch/wp-content/uploads/2021/12/Bochsler-Treuhand-GmbH-Update-Dezember-2021.pdf

Newsletter Januar 2022 – Privatanteil Fahrzeug: Neue Pauschale ab 01.01.2022

Newsletter Januar 2022 – Privatanteil Fahrzeug: Neue Pauschale ab 01.01.2022

Mehrwertsteuer und Gutscheine: das gilt es zu beachten

Das Bundesverwaltungsgericht unterschied in einem aktuellen Fall Gutscheine eines Anbieters von Outdooraktivitäten bezüglich der Mehrwertsteuer.Wird in einem Gutschein eine bestimmte Leistung umschrieben, aber im Gutschein und den AGB’s ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anstelle der genannten Leistung auch eine andere Leistung aus dem Sortiment des Leistungserbringers bis zu einem bestimmten Wert bezogen werden kann, dann handelt es sich nach der Praxis der Steuerverwaltung nicht um eine Voraus­zahlung, sondern um einen Wertgutschein, der nicht bereits beim Verkauf, sondern erst bei der Einlösung zu versteuern ist.

Videobeweis für Fristwahrung bei Briefeinwurf zulässig

Ein Anwalt warf am letzten Tag einer zehntätigen Frist für seinen Klienten eine Beschwerde um 22:50 Uhr in den Briefkasten. Er filmte den Einwurf und infor­mierte das Gericht am anderen Tag, dass der Poststempel auf dem eingeworfenen Umschlag das Datum des Folgetages tragen könnte und er deshalb eine Video­aufnahme zum Beweis der fristgerechten Einreichung der Beschwerde nachreichen werde, was er auch mittels USB-Stick tat.

Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Neue Pauschale per 1. Januar 2022

Ab 1.1.2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Hintergrund auch bei der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2022 die Pauschale von 0.9 % anzuwenden ist.

Neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2022» aktualisiert. Sie kann hier eingesehen werden.

AHV Rente aufschieben dank flexiblem Rechenalter

Die AHV Rente kann unabhängig vom Pensionierungsalter um mindestens ein bis maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Wer die AHV aufschiebt und dadurch eine Zeit lang auf die Rente verzichtet, erhält später eine höhere AHV-Rente und kann unter Umständen die steuerliche Progression brechen.

Niedrige Schwelle für gewerbsmässigen Liegenschaften­handel

Das Zürcher Verwaltungsgericht beurteilte folgende Situation als gewerbsmässi­gen Liegenschaftenhandel:

Ein Metallbauer, als Einzelfirma tätig, kaufte zusammen mit einem Maurer, eben­falls als Einzelfirma tätig, eine Liegenschaft, die sie gemeinsam renovierten und vermieteten. Zwölf Jahre später verkaufte der Metallbauer seine Anteile an der Liegenschaft an den Maurer.

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Januar 2022 News