Newsletter März 2022 – Kündigung übergeben, aber Unterschrift verweigert

Newsletter März 2022 – Kündigung übergeben, aber Unterschrift verweigert

Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abge­schlossen. Konkret wird das Kapitalband eingeführt. Damit wird der Verwaltungsrat eines Unternehmens ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen.

Wie werden Renten und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge besteuert?

Renten der beruflichen Vorsorge, wie AHV- und IV-Renten auch, müssen in der Steuererklärung deklariert und als Einkommen zu 100 Prozent versteuert werden.
Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem speziellen Steuersatz besteuert.
Kapitalleistungen aus Vorsorge sind in dem Kanton steuerbar, in welchem sich der Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung befindet. Die Freizügigkeitsleistungen aus Vorsorge können in der Regel nur als Kapital bezogen werden und werden genauso wie Kapitalzahlungen der Pensionskasse besteuert.

Nichterscheinen beim Friedenrichter: das sind die Folgen

Erscheint ein Beklagter nicht zur Friedensrichter-Verhandlung, sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, aber es zu keiner Einigung gekommen wäre.

Kündigung persönlich übergeben, aber Unterschrift verweigert

Wird eine Kündigung persönlich übergeben, aber verweigert der Mitarbeitende die Unterschrift zur Quittierung, dann gilt die Kündigung ab Empfang der Mitteilung als wirksam. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden. In einem solchen Fall ist der Beizug einer anderen person als Zeuge sinnvoll.

Schutz vor ungerechtfertigter Betreibung: drei Bundesgerichtsfälle

Neu sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, wie man sich vor unge­rechtfertigten Betreibungen schützen und seine Kreditwürdigkeit verteidigen kann. So kann der Schuldner nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung stellen.

Das neue Gesetz dient einzig dazu, ungerechtfertigte Betreibungen nicht publik zu machen. Es gilt dabei: Nur wenn eine absichtliche Falschbetreibung offen­sichtlich ist, ist die Betreibung nichtig und wird gelöscht.

Steuerlicher Sonderabzug möglich bei Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Ab dem Steuerjahr 2020 können Unternehmen vom zusätzlichen Abzug von For­schungs- und Entwicklungsaufwand profitieren.

Die Kantone können einen maximal 50%igen Sonderabzug auf den Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Davon haben die meisten Kantone bereits Gebrauch gemacht, wie z.B. AG, BE, GR, OW, SO, SZ, ZG und ZH.

Das Überlassen von Mitarbeitenden an ein anderes Unternehmen gilt als Personalverleih

Vermehrt werden eigene Mitarbeitende zur Überbrückung von Personalengpässen oder zur Bewältigung von Produktionsspitzen an andere Unternehmen für eine be­stimmte Zeit ausgeliehen.

Dies gilt als Personalverleih, sofern die wesentlichen Weisungsbefugnisse an das andere Unternehmen abgetreten werden.

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